Brandschutzbeauftragter

Was macht ein Brandschutzbeauftragter?
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Was macht ein Brandschutzbeauftragter?

Im Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG ) ist festgelegt, dass Arbeitgeber je nach Art des Betriebes, der Tätigkeit und der Zahl der Mitarbeiter Sicherheitsvorkehrungen für einen Notfall zu treffen haben. Dazu gehören der Brandschutz, Maßnahmen zur Evakuierung und zur Ersten Hilfe. Laut dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt den Arbeitgeber dabei.

Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er baurechtlich oder in einer entsprechenden Bauvorschrift, beispielsweise für Sonderbauten (§ 68 Abs. 1 Satz 3) gefordert ist.

Brandschutzbeauftragte haben die Aufgabe, während des Betriebes die Einhaltung des Brandschutzkonzeptes und der Brandschutzanforderung zu überwachen. Werden Mängel bemerkt, muss er diese dem Betreiber melden. Sinnvoll ist es, die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten schriftlich festzuhalten. Der Name des oder der Brandschutzbeauftragten sind der überwachenden Behörde auf Verlangen mitzuteilen. Eine Brandschutzbeauftragte oder ein Brandschutzbeauftragter kann auch für mehr als ein Objekt benannt werden.

Rolle des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen

Für den Brandschutz in Betrieben ist häufig aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlichen Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen ein Brandschutzbeauftragter erforderlich, der durch seine qualifizierte Ausbildung (nach DGUV Info 205-003) dem Unternehmen/Arbeitgeber als zentraler Ansprechpartner in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes zur Verfügung steht.

Je nach Unternehmensgröße kann es effizienter und wirtschaftlicher sein, diese Aufgabe einem erfahrenen, externen Brandschutzbeauftragten zu übertragen, um einen ganzheitlichen Brandschutz im Unternehmen gewährleisten zu können.

Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten.

Rolle des Brandschutzbeauftragten im Unternehmen

Für den Brandschutz in Betrieben ist häufig aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlichen Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen ein Brandschutzbeauftragter erforderlich, der durch seine qualifizierte Ausbildung (nach DGUV Info 205-003) dem Unternehmen/Arbeitgeber als zentraler Ansprechpartner in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes zur Verfügung steht.

Je nach Unternehmensgröße kann es effizienter und wirtschaftlicher sein, diese Aufgabe einem erfahrenen, externen Brandschutzbeauftragten zu übertragen, um einen ganzheitlichen Brandschutz im Unternehmen gewährleisten zu können.

Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten.

Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Wir stellen externe Brandschutzbeauftragte zur Verfügung, begleiten Sachverständigenprüfungen oder projektieren brandschutztechnische Anlagen für Sie.

  • Wir übernehmen die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragte
  • Wir begleiten Sachverständige bei der Abnahme von Brandschutzeinrichtungen

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