Schulung und Unterweisung

Brandschutzunterweisung
Brandschutzhelfer
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Unsere nächsten Termine

  • Brandschutzhelferausbildung 

    Datum: 10.12.2024 (ausgebucht)

    Uhrzeit: 08:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr

    Ort: Anemonenweg 4a, 33335 Gütersloh

  • Brandschutzhelferausbildung 

    Datum: 14.01.2025 (freie Plätze verfügbar)

    Uhrzeit: 08:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr

    Ort: Anemonenweg 4a, 33335 Gütersloh

  • Brandschutzhelferausbildung 

    Datum: 11.02.2025 (freie Plätze verfügbar)

    Uhrzeit: 08:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr

    Ort: Anemonenweg 4a, 33335 Gütersloh

  • Brandschutzhelferausbildung 

    Datum: 11.03.2025 (freie Plätze verfügbar)

    Uhrzeit: 08:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr

    Ort: Anemonenweg 4a, 33335 Gütersloh

  • Brandschutzhelferausbildung 

    Datum: 15.04.2025 (freie Plätze verfügbar)

    Uhrzeit: 08:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr

    Ort: Anemonenweg 4a, 33335 Gütersloh

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Brandschutzunterweisung

In jedem Betrieb ist es erforderlich, dass bei einem Entstehungsbrand auch die entsprechenden Brandschutzeinrichtungen wie z.B. Feuerlöscher genutzt und effizient eingesetzt werden.

Damit Ihre Mitarbeiter dieses können, werden Sie durch uns unterwiesen bzw. zum Brandschutzhelfer ausgebildet. Damit Ihre sie wissen, was im Brandfall zu tun ist. Von der Benutzung des Feuerlöschers bis hin zur Räumung des Gebäudes wird alles erklärt. Zur Brandschutzunterweisung gehören:

  • Die Begehung des Objektes – Aufzeigen von Fluchtwegen, Standorte der Löschvorrichtungen, Brandmeldemöglichkeiten, Fluchtwegpläne.
  • Filmvorführung: Einsatz von Löschgeräten, Verhalten im Brandfall (Fernseher wird gestellt).
  • Besprechung: Durchspielen der verschiedenen Notfallsituationen, Erklärungen zum Verhalten im Brandfall.
  • Richtige Handhabung: Erklärung zu Löschdecken und Feuerlöschern und deren Handhabung.
  • Löschen in der Praxis: Feuerlöscheinsatz in der Praxis mit verschiedenen Löschmitteln.

Der Arbeitgeber hat alle Beschäftigten gem. ASR A2.2 im Brandschutz zu unterweisen

  • vor Aufnahme der Tätigkeit
  • bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und
  • danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.

Brandschutzhelfer

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% ist in der Regel ausreichend, wobei auch Schichtbetrieb und Abwesenheit (Fortbildung, Urlaub oder Krankheit) zu berücksichtigen sind.

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